Rechtliches
AGB
für B³ Retreats
Anbieterin und Vertragspartnerin:
Christina Brumm
An den Nahewiesen 20
55450 Langenlonsheim
Deutschland
E-Mail: hello@b3-retreats.de
nachfolgend „Veranstalterin“.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an Retreats, die von Christina Brumm insbesondere unter der Bezeichnung „B³ Retreats“ angeboten werden.
(2) Das Angebot kann sich sowohl an Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB richten.
(3) Vertragspartnerin der Teilnehmerin ist ausschließlich Christina Brumm.
(4) Die Veranstalterin kann zur Durchführung eines Retreats selbstständige Kooperationspartnerinnen, Coaches, Trainerinnen oder sonstige Dienstleisterinnen einsetzen. Hierdurch entsteht grundsätzlich kein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen der Teilnehmerin und der jeweiligen Kooperationspartnerin, soweit eine Zusatzleistung nicht ausdrücklich unmittelbar bei dieser gebucht wird.
§ 2 Leistungsbeschreibung des jeweiligen Retreats
(1) Die konkrete Ausgestaltung eines Retreats ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden jeweiligen Angebots- und Leistungsbeschreibung. Dort werden insbesondere der Termin und die Dauer des Retreats, der Veranstaltungsort, die enthaltene Unterkunft und Verpflegung, das Retreat-Programm, die enthaltenen Sessions und sonstigen Leistungen, die An- und Abreisezeiten, der Gesamtpreis sowie gegebenenfalls verfügbare Buchungsoptionen und die Mindestteilnehmerinnenzahl beschrieben.
(2) Die jeweilige Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des zwischen der Veranstalterin und der Teilnehmerin geschlossenen Vertrages.
(3) Im Retreat-Preis sind ausschließlich diejenigen Leistungen enthalten, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich als enthalten bezeichnet werden.
(4) Die An- und Abreise zum Retreat-Ort ist nicht Bestandteil der von der Veranstalterin geschuldeten Leistungen und erfolgt, soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten der Teilnehmerin.
(5) Soweit auf den jeweiligen Vertrag zwingende gesetzliche Vorschriften Anwendung finden, insbesondere besondere verbraucherschützende Vorschriften, bleiben diese durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung eines Retreats auf einer Website, Landingpage oder sonstigen Verkaufsseite stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
(2) Die Buchung erfolgt über den für das jeweilige Retreat bereitgestellten Buchungs- und Zahlungsprozess.
(3) Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Je nach Verfügbarkeit können innerhalb des Stripe-Bezahlvorgangs verschiedene Zahlungsmethoden angeboten werden.
(4) Mit Abschluss des zahlungspflichtigen Buchungsvorgangs gibt die Teilnehmerin eine verbindliche Buchung für das ausgewählte Retreat ab.
(5) Der Vertrag über die Teilnahme am ausgewählten Retreat kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Buchungs- und Zahlungsvorgangs und der entsprechenden Bestätigung zustande, soweit im Buchungsprozess nichts Abweichendes angegeben ist.
(6) Die Teilnehmerin ist verpflichtet, die im Rahmen der Buchung abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Insbesondere hat sie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, über die ihr Buchungsunterlagen, die Rechnung und weitere Informationen zum Retreat übermittelt werden können.
§ 4 Preise, Zahlung und Rechnung
(1) Maßgeblich ist der für das jeweilige Retreat zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis.
(2) Gegenüber Verbraucherinnen werden die Preise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer angegeben.
(3) Der vereinbarte Gesamtpreis ist grundsätzlich unmittelbar im Rahmen des Buchungsvorgangs zur Zahlung fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Zahlungsmethoden werden der Teilnehmerin im Bezahlvorgang angezeigt.
(4) Sofern im Rahmen des Stripe-Bezahlvorgangs eine Zahlung über Klarna angeboten und von der Teilnehmerin ausgewählt wird, erfolgt die weitere Zahlungsabwicklung nach den Bedingungen von Klarna. Je nach Verfügbarkeit und individueller Berechtigung der Teilnehmerin kann Klarna insbesondere eine Raten- oder Finanzierungszahlung anbieten.
(5) Ob und zu welchen Konditionen Klarna eine Raten- oder Finanzierungszahlung ermöglicht, richtet sich ausschließlich nach den Voraussetzungen und Bedingungen von Klarna. Auf die Entscheidung von Klarna über die Freigabe einer solchen Zahlungsoption hat die Veranstalterin keinen Einfluss.
(6) Die Veranstalterin selbst bietet keine eigene Ratenzahlung oder individuelle Teilzahlungsvereinbarung an. Eine über Klarna gewählte Raten- oder Finanzierungszahlung verändert weder den vereinbarten Gesamtpreis des Retreats noch die Verbindlichkeit der Buchung.
(7) Nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält die Teilnehmerin eine Rechnung über den gebuchten Retreat-Platz. Die Rechnung wird grundsätzlich elektronisch an die im Rahmen der Buchung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
(8) Bei einer über Klarna abgewickelten Zahlung gelten für das Verhältnis zwischen der Teilnehmerin und Klarna hinsichtlich der Zahlungsabwicklung zusätzlich die jeweiligen Bedingungen von Klarna.
(9) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 An- und Abreise
(1) Die An- und Abreise zum jeweiligen Retreat-Ort erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Kosten der Teilnehmerin, soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, ihre An- und Abreise rechtzeitig und entsprechend der kommunizierten An- und Abreisezeiten zu organisieren.
(3) Persönliche Reise-, Fahrt- oder sonstige Nebenkosten sind nicht im Retreat-Preis enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
§ 6 Unterkunft
(1) Art und Umfang der Unterkunft ergeben sich aus der jeweiligen Retreat-Beschreibung und der gebuchten Kategorie.
(2) Soweit keine konkrete Zimmerkategorie, Zimmernummer, Bettart oder Zimmerbelegung ausdrücklich zugesichert wird, besteht hierauf kein Anspruch.
(3) Die konkrete Zimmeraufteilung kann durch die Veranstalterin entsprechend der Buchungssituation und den räumlichen Gegebenheiten vorgenommen werden.
(4) Besondere Unterkunftsoptionen oder Kategorien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich gebucht und bestätigt wurden.
§ 7 Verpflegung und besondere Ernährungsanforderungen
(1) Art und Umfang der enthaltenen Verpflegung ergeben sich aus der jeweiligen Retreat-Beschreibung.
(2) Soweit verschiedene Ernährungsformen angeboten werden, können ausschließlich die im jeweiligen Buchungsprozess ausdrücklich angebotenen Optionen verbindlich ausgewählt werden.
(3) Ein Anspruch auf die Berücksichtigung weiterer individueller Ernährungswünsche, Allergien oder Unverträglichkeiten besteht nur, wenn deren Berücksichtigung vorab ausdrücklich von der Veranstalterin bestätigt wurde.
(4) Teilnehmerinnen mit Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten oder medizinisch bedingten Ernährungsanforderungen sind dafür verantwortlich, vor der Buchung zu prüfen, ob das angebotene Verpflegungskonzept für sie geeignet ist.
(5) Eine vollständig allergenfreie Zubereitung oder die Vermeidung von Kreuzkontaminationen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Programm und Änderungen
(1) Inhalt und Umfang des Retreat-Programms ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, Zeiten, Abläufe oder eingesetzte Personen aus sachlichem Grund anzupassen, soweit der Gesamtcharakter und der wesentliche Leistungsumfang des gebuchten Retreats dadurch nicht erheblich verändert werden und die Änderung für die Teilnehmerin zumutbar ist.
(3) Sachliche Gründe können insbesondere Krankheit oder sonstige Verhinderung einer eingeplanten Person, wetterbedingte Umstände, organisatorische Erfordernisse oder nicht vorhersehbare Umstände am Retreat-Ort sein.
(4) Soweit erforderlich, kann eine fachlich geeignete Ersatzperson eingesetzt werden.
(5) Wesentliche Änderungen der vertraglich geschuldeten Hauptleistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Freiwilligkeit der Teilnahme
(1) Die Teilnahme an einzelnen Sessions, Übungen und sonstigen Retreat-Aktivitäten ist grundsätzlich freiwillig, soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ausdrücklich angegeben wird.
(2) Teilnehmerinnen können einzelne Programmpunkte auslassen und die entsprechend vorgesehene Zeit individuell nutzen.
(3) Die freiwillige Nichtteilnahme an einzelnen angebotenen Programmpunkten begründet keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung des Retreat-Preises.
§ 10 Gesundheit und Eigenverantwortung
(1) Die im Rahmen eines Retreats angebotenen Inhalte können je nach Retreat insbesondere Yoga, Breathwork, Bodywork, Coaching, Mentoring, Astrologie, Energiearbeit, Meditation oder vergleichbare Angebote umfassen.
(2) Diese Angebote ersetzen keine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Diagnose oder Behandlung.
(3) Jede Teilnehmerin entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang eine angebotene Aktivität für sie geeignet ist.
(4) Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen, Schwangerschaft, akuten oder chronischen Erkrankungen, psychischen Erkrankungen oder sonstigen Umständen, aufgrund derer eine angebotene Aktivität möglicherweise nicht geeignet sein könnte, ist die Teilnehmerin dafür verantwortlich, ihre Teilnahme erforderlichenfalls vorab mit einer entsprechend qualifizierten medizinischen oder therapeutischen Fachperson abzuklären.
(5) Sicherheits- und Durchführungshinweise der jeweiligen durchführenden Person sind zu beachten.
(6) Bei auftretenden Beschwerden soll eine Übung oder Session unterbrochen und die durchführende Person informiert werden.
(7) Die vorstehenden Bestimmungen führen nicht zu einer Einschränkung gesetzlicher Haftungsansprüche.
§ 11 Individuelle Zusatzleistungen
(1) Im Rahmen eines Retreats können zusätzliche Leistungen angeboten werden, die nicht im Retreat-Preis enthalten sind. Hierzu können insbesondere individuelle 1:1-Sessions gehören.
(2) Ob eine solche Zusatzleistung unmittelbar durch die Veranstalterin oder eigenständig durch eine Kooperationspartnerin angeboten wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Für individuell hinzugebuchte Leistungen können gesonderte Vertrags- und Zahlungsbedingungen gelten.
§ 12 Stornierung durch die Teilnehmerin
(1) Die Buchung eines Retreat-Platzes ist verbindlich.
(2) Unabhängig von etwaigen gesetzlichen Rechten räumt die Veranstalterin der Teilnehmerin die Möglichkeit ein, ihre Teilnahme in Textform zu stornieren.
(3) Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zugang der Stornierung bei der Veranstalterin. Bei einer Stornierung werden folgende pauschalierte Stornokosten bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis berechnet:
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden mit den geschuldeten Stornokosten verrechnet. Ein gegebenenfalls darüber hinaus bereits gezahlter Betrag wird zurückerstattet.
(5) Der Teilnehmerin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Veranstalterin infolge der Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils vorgesehene Pauschale.
(6) Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte der Teilnehmerin bleiben unberührt.
§ 13 Ersatzteilnehmerin
(1) Kann eine Teilnehmerin nicht am Retreat teilnehmen, kann sie der Veranstalterin eine geeignete Ersatzteilnehmerin vorschlagen.
(2) Die Übertragung der Buchung bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstalterin. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
(3) Voraussetzung ist insbesondere, dass die Ersatzteilnehmerin die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die für das Retreat geltenden Vertragsbedingungen akzeptiert.
(4) Nachweislich aufgrund des Austauschs entstehende zusätzliche Kosten können der ursprünglichen Teilnehmerin in Rechnung gestellt werden.
§ 14 Mindestteilnehmerinnenzahl und Absage
(1) Für einzelne Retreats kann eine Mindestteilnehmerinnenzahl vorgesehen werden.
(2) Voraussetzung hierfür ist, dass die konkrete Mindestteilnehmerinnenzahl vor Vertragsschluss in der jeweiligen Retreat-Beschreibung oder im Buchungsprozess angegeben wird.
(3) Ebenfalls wird vor Vertragsschluss angegeben, bis zu welchem Zeitpunkt die Veranstalterin das Retreat wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerinnenzahl absagen kann.
(4) Wird die für das jeweilige Retreat kommunizierte Mindestteilnehmerinnenzahl innerhalb der angegebenen Frist nicht erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt, das Retreat abzusagen.
(5) Im Fall einer solchen Absage werden die von den Teilnehmerinnen bereits geleisteten Zahlungen für das Retreat vollständig zurückerstattet.
(6) Weitere Aufwendungen der Teilnehmerin, insbesondere selbst gebuchte Reiseleistungen, werden nur ersetzt, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(7) Muss ein Retreat aus anderen Gründen vollständig abgesagt werden, richten sich die Rechte der Teilnehmerinnen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(8) Die Veranstalterin informiert die betroffenen Teilnehmerinnen über eine Absage unverzüglich über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten.
§ 15 Außergewöhnliche Umstände
Treten außergewöhnliche, von der Veranstalterin nicht zu vertretende Umstände ein, welche die Durchführung eines Retreats unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigen, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Veranstalterin informiert die Teilnehmerinnen über entsprechende wesentliche Änderungen oder eine erforderliche Absage so früh wie möglich.
§ 16 Widerrufsrecht
Die Retreats werden für einen konkret festgelegten Termin beziehungsweise Zeitraum angeboten.
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sowie für Verträge über die Bereitstellung von Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB unter den dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen kein Widerrufsrecht, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Ob und in welchem Umfang ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den für den jeweiligen Vertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Etwaige zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmerin sowie die in diesen AGB eingeräumten Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
§ 17 Haftung
(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Die Veranstalterin haftet ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
§ 18 Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände der Teilnehmerinnen haftet die Veranstalterin ausschließlich nach Maßgabe von § 17 und den gesetzlichen Vorschriften. Teilnehmerinnen sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände angemessen zu sichern.
§ 19 Verhalten während des Retreats
(1) Die Teilnehmerinnen verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander, mit den durchführenden Personen sowie mit der Unterkunft und dem Retreat-Ort.
(2) Bei erheblichen oder wiederholten Störungen des Retreat-Ablaufs, einer Gefährdung anderer Personen oder schwerwiegenden Verstößen gegen berechtigte Anweisungen kann die Veranstalterin nach erfolgloser Abmahnung geeignete Maßnahmen ergreifen und als letztes Mittel die weitere Teilnahme untersagen. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie aufgrund der Schwere des Verhaltens nicht zumutbar ist.
(3) Die gesetzlichen Rechte der Parteien bleiben unberührt.
§ 20 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Mit der Buchung eines Retreats erteilt eine Teilnehmerin nicht automatisch ihre Einwilligung, dass erkennbare Foto- oder Videoaufnahmen von ihr zu Werbe- oder Marketingzwecken veröffentlicht werden dürfen.
(2) Soweit für entsprechende Aufnahmen und deren Veröffentlichung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
(3) Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig. Eine verweigerte Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme am Retreat.
§ 21 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Veranstalterin.
Soweit für Buchung und Zahlungsabwicklung externe Plattformen oder Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe und gegebenenfalls Klarna, eingesetzt werden, erfolgt die dortige Datenverarbeitung zusätzlich nach den für den jeweiligen Dienst geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
(3) Gegenüber Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(4) Für Unternehmerinnen gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
Stand: August 2026
Christina Brumm
An den Nahewiesen 20
55450 Langenlonsheim
Deutschland
E-Mail: hello@b3-retreats.de